Kosten
für therapeutische Sitzungen nach dem Heilpraktikergesetz
Ist eine Kostenübernahme möglich?
Eine Kollegin, Gabriele Aigner, erklärt die Möglichkeiten und Grenzen einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse sowie die Vor- und Nachteile sehr gut und im Detail. Ihre Aussagen treffen auch auf mich zu. Hier der Link.
Ich arbeite auf
Selbstzahlerbasis.
Eine Kostenübernahme seitens der Versicherung oder seitens Zusatzversicherungen ist nicht möglich.
Hinweis
Alle angebotenen Leistungen können Stress vorbeugen und abbauen, Genesungsprozesse unterstützen, Ressourcen stärken, Lebensfreude sowie Zufriedenheit fördern, Konflikte lösen und Belastungen reduzieren. Alle angebotenen Leistungen sind komplementär zu einer fachärzlichen oder psychotherapeutischen Behandlung zu verstehen. Hinsichtlich psychischer Erkrankungen sowie etwaiger Verhaltensauffälligkeiten, muss ich Sie darauf hinweisen, dass ich keine Psychotherapie anbiete. Ich unterstütze Sie und Ihr Kind aber als Psychologin mit Heilkunde-Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz sehr gerne. Es werden keine Heilversprechungen gemacht.
Keine meiner Leistungen kann kassenärztlich abgerechnet werden. Alle Kosten müssen selbst getragen werden.
© Julia Spreng
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