Coaching Ingolstadt

Kosten

für therapeutische Sitzungen nach dem Heilpraktikergesetz

Vorgespräch

30-60min         
Vor dem ersten Termin wird ein Vorgespräch geführt, um die aktuelle Problemlage, mögliche Inhalte der Therapie (nach HPG) sowie Ihre Zielsetzung zu erfahren. Hierfür werden Sie gebeten einen kurzen Fragebogen vorab auszufüllen. Dies dient dem gegenseitigen Kennenlernen, der Prüfung, ob ich für Ihr Anliegen die richtige Person bin, sowie mein Anspruch die Therapie (nach HPG)  individuell auf Ihre Bedürfnsisse abzustimmen. 

Therapie für Kinder 

nach dem Heilpraktikergesetz 

45-60min 

Als Psychologin und Heilpraktikerin für Psychotherapie praktiziere ich gemäß dem Heilpraktikergesetz. Daher können die Kosten meist NICHT über die Krankenkasse oder Zusatzversicherungen abgerechnet werden und orientieren sich an der jeweiligen Dauer. Pro Minute wird 1,7€ berechnet.
Je nach Methodenwahl und Vorbereitungsaufwand kommt eine Bearbeitungs- und Dokumentationpauschale von 5€-15€ hinzu. Falls künstlerische Elemente zum Einsatz kommen, werden die Materialkosten berechnet.

Therapie für Erwachsene

nach dem Heilpraktikergesetz 

60-90min 

Als Psychologin und Heilpraktikerin für Psychotherapie praktiziere ich gemäß dem Heilpraktikergesetz. Daher können die Kosten meist NICHT über die Krankenkasse oder Zusatzversicherungen abgerechnet werden und orientieren sich an der jeweiligen Dauer. Pro Minute wird 1,7€ berechnet.
Je nach Methodenwahl und Vorbereitungsaufwand kommt eine Bearbeitungs- und Dokumentationpauschale von 5€-15€ hinzu. Falls künstlerische Elemente zum Einsatz kommen, werden die Materialkosten berechnet.

Ist eine Kostenübernahme möglich?

Hinweis

Alle angebotenen Leistungen können Stress vorbeugen und abbauen, Genesungsprozesse unterstützen, Ressourcen stärken, Lebensfreude sowie Zufriedenheit fördern, Konflikte lösen und Belastungen reduzieren. Sie zielen nicht auf die Behandlung von gesundheitlichen Problemen ab, können aber unter Umständen deren Ursache positiv beeinflussen. Alle angebotenen Leistungen können lediglich präventiv oder zusätzlich zu einer fachärztlichen Behandlung eingesetzt werden. Sie ersetzen keine fachärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, sondern sind komplementär zu verstehen.  Es werden keine Heilversprechungen gemacht.  Für die Behandlung von körperlichen und psychischen Problemen ist unabdingbar der Facharzt und/ oder ein Psychotherapeut zuständig. 

Hinsichtlich psychischer Erkrankungen sowie etwaiger Verhaltensauffälligkeiten, muss ich Sie darauf hinweisen, dass ich keine Psychotherapie ersetzen kann. Ich unterstütze  Sie und Ihr Kind aber als Psychologin mit Heilkunde-Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz sehr gerne. 

Keine meiner Leistungen kann kassenärztlich abgerechnet werden. Alle Kosten müssen selbst getragen werden. 

© Julia Spreng

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